Mediation in den Zeiten von Corona
Hans-Jürgen Homann • 29. September 2020
Konflike in Unternehmen, am Arbeitsplatz, im Alltag
Je länger die COVID-19-Pandemie unser Leben bestimmt, umso mehr verstärken sich auch die Konflikte im Wirtschaftsleben oder in unseren Alltagsbeziehungen. Unternehmen können die mit anderen Unternehmen oder Verbrauchern geschlossenen Verträge nicht mehr wie vorgesehen erfüllen, im Arbeitsleben führen die geänderten Abläufe und Beschränkungen zu Spannungen zwischen Arbeitnehmern untereinander oder mit Arbeitgebern und auch in Familien und Beziehungen kommt es vermehrt zu Konfliktsituationen. Es wird befürchtet, dass es in der nächsten Zeit zu einer vermehrten Zahl von Gerichtsprozessen kommt. Doch nicht alle Konflikte lassen sich zur Zufriedenheit der Konfliktparteien mit juristischen Mitteln lösen. Auch die Politik weist darauf hin, dass man sich hier verstärkt über die Möglichkeiten alternativer Streitbeilegungsverfahren Gedanken machen sollte. Insbesondere das Verfahren der Mediation bietet sich hier in vielen Bereichen an.
Störungen in Verträgen zwischen Unternehmen und anderen Unternehmen oder mit Verbrauchern
Viele Unternehmen können Verträge, die vor Ausbruch der Pandemie geschlossen worden sind, nicht mehr in der geplanten Weise erfüllen. Lieferketten sind gestört, Veranstaltungsverbote und -einschränkungen machen viele Projekte im Kulturbereich unwirtschaftlich oder unmöglich, neue Abläufe erfordern erhebliche Investitionen, laufende Betriebskosten können nicht erwirtschaftet werden, Zukunftsprognosen sind nur schwer möglich.
In vielen Bereichen hat der Gesetzgeber Fördermaßnahmen vorgesehen oder spezielle COVID 19 Gesetze erlassen. Doch auf viele Vertragsbeziehungen finden diese keine Anwendung oder sie sind zeitlich beschränkt. Wenn sich die Vertragsparteien zu Anfang der Pandemie noch einvernehmlich über die Aussetzung von Vertragsleistungen verständigt haben, wird dies mit dem Andauern der Pandemie schwerer und schwerer. Vermehrt fragen sich die Parteien, inwieweit sie rechtliche Ansprüche haben, z.B. auf Kündigung oder Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistungen. Hier ist die Gesetzeslage aber alles andere als einfach.
Greifen die speziellen COVID-19-Gesetze nicht, muss man auf die allgemeinen Regelungen des BGB zurückgreifen. Sind Vertragsleistungen für einen Vertragspartner unmöglich und hat er dies auch nicht verschuldet, kann er nach den Regeln der Unmöglichkeit von der Leistung befreit werden. Unter Umständen entfällt dann auch die Pflicht des anderen Vertragspartners zur Gegenleistung, meist zur Zahlung der Vergütung. Schwieriger wird es aber schon dann, wenn Teilleistungen noch möglich aber wirtschaftlich vielleicht nicht mehr sinnvoll sind. Das Gesetz regelt dies nur rudimentär. Möglicherweise kann man auch über die Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage eine Anpassung des Vertrages verlangen. Aber auch hier gibt das Gesetz kaum Vorgaben. Am Ende sind Vertragsparteien im Falle von Leistungsstörungen immer gut beraten, eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Gelingt dies im Konfliktfall aufgrund der Eskalation des Konflikts nicht, kann eine Mediation einen konstruktiven Rahmen für weitere Gespräche und das Finden interessengerechter Lösungen bieten.
Konflikte in der Arbeitswelt
Auch im Berufsalltag und in Unternehmen kommt es zu zahlreichen Konflikten. Viele Arbeitnehmer wurden in Kurzarbeit geschickt und haben mit vermindertem Einkommen zu kämpfen. Durch die Einführung von Homeoffice-Arbeitsplätzen haben sich die Abläufe für viele Arbeitnehmer komplett gewandelt. Meist geht dies auch mit veränderten Arbeitszeiten einher, für Arbeitnehmer mit Kindern führt die Betreuung zu erheblichen Mehrbelastungen. Viele Unternehmen bekunden schon die Absicht, auch nach dem Ende der Pandemie verstärkt auf Homeoffice-Plätze zu setzen. Hier können die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern durchaus unterschiedlich sein. Für viele Arbeitnehmer ist auch der soziale Austausch am Arbeitsplatz und die Arbeit im persönlichen Team entscheidend, für den Arbeitgeber mag der Einsatz von Homeoffice manchmal effizienter und kostengünstiger sein. Auch Betriebsräte und andere Betriebsorgane müssen sich intensiv mit den neuen Arbeitsabläufen befassen und hier täglich neue Interessenkonflikte lösen. Auch bei diesen Arbeitskonflikten lassen sich nicht alle Probleme juristisch klären, zumal längere Gerichtsverfahren zu einer Belastung der Beteiligten führen werden. Auch hier kann die Mediation eine sinnvolle alternative Möglichkeit zur Konfliktbearbeitung darstellen.
Konflikte im Alltag
Vorteile eines Mediationsverfahrens
Ich bin als Mediator nach den Anforderungen des Mediationsgesetzes und der ZMediatAusbV ausgebildet. Gerne stehe ich Ihnen bei sämtlichen Fragen zur Mediation zur Verfügung. In einem Gespräch können wir gerne ausloten, inwieweit sich ihr Konflikt für eine Mediation eignet und wie sich bei Ihnen der Ablauf gestalten könnte. Gerne können Sie sich mit mir in Verbindung setzen.

Die Online-Mediation hat seit der Corona-Pandemie erheblich an Bedeutung gewonnen. In der Ausbildung habe ich, wie damals üblich, die Mediation als reine Präsenzveranstaltung erlernt. Durch die bekannten Corona-Beschränkungen wurden viele laufende Mediationen online fortgeführt oder neue zu von Anfang an online begonnen. Anfänglich gab es bei den Mediator*innen viele Bedenken, doch mehr und mehr zeigte es sich, dass alles, was analog in Präsenz möglich ist, auch online geht. Whiteboards und andere Online-Tools können Flipcharts und Moderationskarten gut ergänzen. Nach dem Ende der Sitzungen können sie digital sofort versandt werden, auch eine Weiterbearbeitung ist digital einfacher möglich. Gerade in sehr emotionalen Konflikten fällt es den Beteiligten manchmal schwer, mit dem oder den anderen Konfliktbeteiligten in einem Raum körperlich anwensend zu sein. Hier kann eine Online-Mediation die Kommunikation erleichtern. Hinzu kommen weitere Vorteile, wie Zeit- und Kosteneffizienz. Terminabsprachen sind wesentlich einfacher, auch wenn es um kurzfristige Verschiebungen geht. Für die Beteiligten entfallen die Anreise- und Wartezeiten. Online-Medietionen habe ich auch als sehr effektiv erlebt, was für die Beteiligten zu einer Kostenminimierung führt. Ein weiterer Pluspunkt der Online-Mediation ist ihre Ortsunabhängigkeit. Auch überregionale Mediationen sind ohne weiteres möglich, während früher längere Zugreisen und eventuell Übernachtungen einen hohen Zeit- und Logistikaufwand erforderten. Bei der Auswahl des Videokonferenzsystems hat sich inzwischen ZOOM durchgesetzt. Die meisten Personen sind bereits hiermit in Berührung gekommen, die Teilnahme ist ohne große Registrierung möglich. Selbstverständlich biete ich auch andere Systeme an (z.B. MS Teams). Wenn Sie Interesse an einer Online-Mediation oder Fragen hierzu haben, sprechen Sie mich einfach an.